Bund und alle 16 Bundesländer
Die Förderhilfe
für Sie.
Für eine neue Heizung und für die Dämmung gibt es Geld – vom Bund überall gleich, vom Land ganz unterschiedlich. Hier steht beides nebeneinander, in verständlichem Deutsch und mit Datum.
11 Länder zahlen fürs Modernisieren 5 nur für Bau und Kauf
Zwei Töpfe, ein Vorhaben
Fast jeder kann aus beiden schöpfen. Der eine ist überall gleich, der andere endet an der Landesgrenze.
Der Bund
KfW und BAFA zahlen Zuschüsse – für die Heizung, für die Dämmung, für Fenster und Lüftung. Das ist in der Regel der größere Betrag. Die Regeln sind bundesweit identisch.
Die 8 Punkte, an denen es hängtIhr Bundesland
Hier gehen die Wege weit auseinander. Nordrhein-Westfalen erlässt bis zur Hälfte eines Darlehens über 220.000 Euro. Andere Länder zahlen für die Sanierung des eigenen Hauses gar nichts.
Alle 16 im VergleichWas der Bund zahlt
Die Bundesförderung gilt überall gleich, von Flensburg bis Berchtesgaden. Sie ist meist der größere Teil des Geldes. Was Ihr Bundesland dazugibt, kommt obendrauf.
Wer ist wofür zuständig?
Zwei Stellen teilen sich die Arbeit. Wer sich bei der falschen meldet, verliert Wochen.
| Maßnahme | Zuständig |
|---|---|
| Dämmung, Fenster, Türen | BAFA |
| Lüftung und sonstige Anlagentechnik | BAFA |
| Heizungsoptimierung | BAFA |
| Energieberatung, Fachplanung, Baubegleitung | BAFA |
| Gebäudenetz errichten oder erweitern | BAFA |
| Wärmepumpe | KfW |
| Biomasseheizung, zum Beispiel Pellets | KfW |
| Solarthermie | KfW |
| Brennstoffzelle und wasserstofffähige Heizung | KfW |
| Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz | KfW |
Wie viel gibt es?
| Maßnahme | Grundförderung | Zuschläge möglich |
|---|---|---|
| Dämmung, Fenster, Türen | 15 % | + 5 % mit Sanierungsfahrplan |
| Lüftung und Anlagentechnik | 15 % | + 5 % mit Sanierungsfahrplan |
| Wärmepumpe | bis 30 % | früher Antrag, niedriges Einkommen; ab 2027 auch EU-Herkunft |
| Biomasseheizung | 30 % | früher Antrag, niedriges Einkommen |
| Solarthermie | 30 % | früher Antrag, niedriges Einkommen |
| Anschluss an ein Wärmenetz | 30 % | früher Antrag, niedriges Einkommen |
| Heizungsoptimierung (Effizienz) | 15 % | + 5 % mit Sanierungsfahrplan |
| Heizungsoptimierung (Emissionen) | 50 % | — |
| Fachplanung und Baubegleitung | 50 % | — |
Wer früh tauscht, bekommt mehr
Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt alle sechs Monate. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Antrags, nicht der des Einbaus.
| Antrag gestellt | Bonus |
|---|---|
| bis 31. Januar 2027 | + 16 Prozentpunkte |
| 1. Februar bis 31. Juli 2027 | + 12 Prozentpunkte |
| 1. August 2027 bis 31. Januar 2028 | + 8 Prozentpunkte |
| 1. Februar bis 31. Juli 2028 | + 4 Prozentpunkte |
| ab 1. August 2028 | entfällt |
Wer weniger verdient, bekommt mehr
Der Einkommens-Bonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen aus dem Steuerbescheid – nicht der Bruttolohn.
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Bonus |
|---|---|
| bis 30.000 Euro | + 40 Prozentpunkte |
| über 30.000 bis 40.000 Euro | + 30 Prozentpunkte |
| über 40.000 bis 50.000 Euro | + 10 Prozentpunkte |
| über 50.000 Euro | kein Bonus |
| Mit Kind unter 18 im Haushalt | 10.000 Euro werden vom anzusetzenden Einkommen abgezogen |
Wovon die Prozente gerechnet werden
Die Prozente oben gelten nicht für Ihre Rechnung, sondern für diese Höchstbeträge. Wer 90.000 Euro verbaut, bekommt seine 30 Prozent von 30.000 Euro – nicht von 90.000.
| Wohneinheit | ohne Sanierungsfahrplan | mit Sanierungsfahrplan |
|---|---|---|
| erste | 30.000 Euro | 60.000 Euro |
| zweite bis sechste, je | 15.000 Euro | 30.000 Euro |
| ab der siebten, je | 8.000 Euro | 15.000 Euro |
Für die Heizung gilt eine eigene, sinkende Grenze: bis zum 31. Januar 2027 sind es 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, danach alle sechs Monate 750 Euro weniger – ab August 2030 noch 22.000 Euro.
Was sich zum 1. Januar 2027 ändert
Die Richtlinie schreibt an mehreren Stellen „Ab Quartal 1 2027". Gemeint ist der 1. Januar. Wer eine Wärmepumpe plant, sollte diese Zeilen lesen, bevor er den Antrag verschiebt.
| Was | Bis 31.12.2026 | Ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Fördersatz Wärmepumpe | 30 % | 15 % |
| Wertschöpfungs-Bonus (Wärmepumpe aus der EU) | gibt es nicht | + 15 Prozentpunkte |
| Wärmepumpe von außerhalb der EU | 30 % | 15 % — ohne den neuen Bonus |
| Sie tauschen eine Wärmepumpe, Pellet- oder Solarthermieanlage von vor 2008 gegen eine neue | volle Kosten anrechenbar | nur 25 % der Gesamtkosten |
| Dieselbe Anlage, aber seit 2008 in Betrieb | förderfähig | gar keine Förderung mehr |
| Sie tauschen eine Gas-, Öl- oder Kohleheizung | förderfähig | unverändert förderfähig |
| Bonus für sehr schlechte Gebäude (WPB) | gibt es nicht | neu bei Maßnahmen an der Gebäudehülle |
Unterm Strich: Für eine Wärmepumpe mit Ursprung in der Union bleibt es rechnerisch bei 30 Prozent — 15 Prozent Grundförderung plus 15 Prozentpunkte Bonus. Für ein Gerät von außerhalb der EU halbiert sich der Satz. Das ist der Grund, eine solche Anlage noch 2026 zu beantragen.
Die beiden Regeln zu den Altanlagen werden leicht missverstanden. Sie gelten nur, wenn die vorhandene Heizung selbst eine der geförderten Techniken ist — Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, wasserstofffähige oder innovative Heiztechnik. Wer eine Gas-, Öl- oder Kohleheizung ersetzt, ist davon nicht betroffen. Auch der Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers in einem bivalenten System bleibt ausdrücklich förderfähig.
Wörtlich in der Richtlinie, Nummer 8.4.1 Buchstabe c: „Für Maßnahmen nach Nummer 5.3 beträgt der Fördersatz 30 %. Ab Quartal 1 2027: Abweichend davon beträgt der Fördersatz für Maßnahmen nach Nummer 5.3 Buchstabe c 15 %."
Wenn Sie einen Kredit brauchen
Für den Teil, der nach Abzug der Zuschüsse bleibt. Beide laufen über einen frei wählbaren Finanzierungspartner, nicht direkt über die KfW.
| Ergänzungskredit 358 | bis 120.000 Euro für die selbstbewohnte Wohneinheit, mit Zinsverbilligung bis 2,5 Prozentpunkte |
|---|---|
| Voraussetzung für den 358 | Sie wohnen selbst im Haus, das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei höchstens 90.000 Euro |
| Ergänzungskredit 359 | bis 120.000 Euro je Wohneinheit, ohne Zinsverbilligung – steht allen offen |
| Antragsfrist | 12 Monate nach der Zusage oder Bewilligung |
| Laufzeiten | 4 bis 35 Jahre, je nach Variante |
| Altersgerecht Umbauen (159) | bis 50.000 Euro je Wohneinheit, bis 30 Jahre Laufzeit, für Barrierereduzierung und Einbruchschutz |
Die 8 Punkte, an denen es hängt
Der Antrag kommt vor dem Auftrag
Das ist der Fehler, der am meisten Geld kostet. Wer den Vertrag unterschreibt und danach den Antrag stellt, bekommt nichts. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung: Er gilt erst, wenn die Förderung zugesagt ist. Ihr Fachbetrieb kennt das.
Der Deckel: 70 Prozent — oder 80
Grundförderung und alle Boni zusammen sind gedeckelt. Wie hoch, hängt am Einkommen: Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro liegt die Obergrenze bei 80 Prozent, darüber bei 70 Prozent. Lebt ein Kind unter 18 im Haushalt, verschiebt sich die Schwelle auf 40.000 Euro. Rechnerisch käme man höher – ausgezahlt wird es nicht.
Zwei Termine im Jahr, an denen sich etwas ändert
Am 1. Februar und am 1. August sinken Höchstgrenzen und Boni. Wer eine ältere Seite im Netz liest, rechnet leicht mit Zahlen von vorgestern. Deshalb steht auf jeder Seite hier, von wann sie ist.
Der Sanierungsfahrplan verdoppelt die Grenze
Ein individueller Sanierungsfahrplan hebt die anrechenbaren Kosten bei der Gebäudehülle von 30.000 auf 60.000 Euro und bringt 5 Prozentpunkte mehr. Er wird selbst mit 50 Prozent gefördert. Wer mehrere Maßnahmen plant, rechnet ihn meist mit einer einzigen davon wieder herein.
Und das neue Gebäudemodernisierungsgesetz?
Das Gebäudeenergiegesetz ist abgelöst, die 65-Prozent-Pflicht aus § 71 GEG ist weggefallen. Für die Förderung ändert das nichts: Beide Förderrichtlinien vom 17. Juli 2026 tragen in Fußnote 1 den Satz, dass Verweise auf das GEG sinngemäß als Verweise auf das GModG zu verstehen sind. Die Richtlinien schreiben also weiter „GEG" und meinen das neue Gesetz.
Die 65 Prozent sind trotzdem noch da
Das verwechseln viele. Als gesetzliche Pflicht für neue Heizungen sind die 65 Prozent gestrichen. Als Förderbedingung stehen sie weiter in der Richtlinie – etwa beim Anschluss an ein Gebäudenetz und bei den Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbaren-Klasse. Wer daraus schließt, die Quote sei überall weg, plant an der Förderung vorbei.
Bund und Land zusammen
Beides zugleich geht – mit einer eigenen Grenze. Für die Bundesförderung allein liegt der Deckel bei 70 oder 80 Prozent, je nach Einkommen. Kommt Landesgeld auf dieselben Kosten dazu, sinkt er auf 60 Prozent. In der Praxis heißt das meistens: Der Bund zahlt den Zuschuss, das Land finanziert den Rest günstig.
Es gibt keinen Anspruch
In jedem Merkblatt steht derselbe Satz: Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderbank entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Mittel. Wer fest mit dem Geld plant, sollte einen Plan B haben.
In welcher Reihenfolge
-
Schritt 1
Beraten lassen
Ein Energieberater sagt, was sich bei Ihrem Haus lohnt. Die Beratung selbst wird gefördert.
-
Schritt 2
Angebot holen
Vom Fachbetrieb. Ohne Zahlen lässt sich kein Antrag stellen.
-
Schritt 3
Antrag stellen
Vor dem Auftrag. Ein Vertrag darf schon geschlossen sein – aber nur unter der Bedingung, dass die Förderung kommt.
-
Schritt 4
Bauen lassen
Erst wenn die Zusage da ist. Danach den Verwendungsnachweis einreichen.
Der teuerste Fehler ist immer derselbe: erst beauftragen, dann den Antrag stellen. Dann ist die Förderung weg – auch wenn sonst alles passt.
Wenn ein Wort im Weg steht
Förderunterlagen sind in einer eigenen Sprache geschrieben. Hier stehen die 19 Begriffe, über die man dabei stolpert – erklärt in der Bedeutung, die für Ihre Entscheidung zählt.
Wer das Geld gibt
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Die Behörde, die den Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und die Heizungsoptimierung auszahlt. Sitz in Eschborn bei Frankfurt. Der Antrag läuft dort direkt über ein Online-Portal, ohne Bank dazwischen.
KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die Förderbank des Bundes. Sie ist zuständig für den Heizungszuschuss und für alle Förderkredite. Wichtig: Kredite der KfW beantragen Sie nicht bei ihr selbst, sondern über Ihre Bank – den Zuschuss dagegen direkt im KfW-Portal.
Förderbank des Landes zum Beispiel NBank, L-Bank, IFB, ISB, SAB
Jedes Bundesland hat eine eigene Bank für seine Förderprogramme. Sie tragen unterschiedliche Namen, machen aber dasselbe: Sie vergeben das Landesgeld. Welche für Sie zuständig ist, steht auf Ihrer Landesseite samt Telefonnummer.
Die Programme
BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude
Der Oberbegriff für die Förderung des Bundes. Sie zerfällt in zwei Teile, die sich gegenseitig ausschließen: Einzelmaßnahmen für eine neue Heizung oder eine Dämmung, und Effizienzhaus für die Sanierung des ganzen Gebäudes auf einen festen Standard.
BEG EM Einzelmaßnahmen
Der Teil, um den es hier meistens geht: eine neue Heizung, eine Dämmung, neue Fenster. Jede Maßnahme wird für sich gefördert – Sie müssen nicht das ganze Haus anfassen.
Effizienzhaus ein Standard für das ganze Gebäude
Eine Stufe, die sagt, wie viel Energie Ihr Haus nach der Sanierung noch braucht – im Vergleich zu einem Neubau. Effizienzhaus 55 braucht 55 Prozent davon, Effizienzhaus 85 entsprechend mehr. Je kleiner die Zahl, desto besser das Haus und desto höher die Förderung. Erreichen lässt sich das nur mit mehreren Maßnahmen zugleich.
iSFP individueller Sanierungsfahrplan
Ein Bericht, den ein Energieberater für Ihr Haus schreibt: was in welcher Reihenfolge sinnvoll ist. Er kostet Geld, wird aber selbst gefördert – und er hebt bei Dämmung und Fenstern die anrechenbaren Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro. Für die Heizung bringt er nichts.
Wörter aus den Bankunterlagen
Tilgungszuschuss auch Tilgungsnachlass oder Teilschulderlass
Ein Teil des Kredits, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Er wird nicht überwiesen, sondern von Ihrer Restschuld abgezogen. Wirtschaftlich ist das dasselbe wie ein Zuschuss – Sie merken es nur auf dem Kontoauszug der Bank statt auf Ihrem.
Annuitätendarlehen die übliche Form eines Baukredits
Sie zahlen jeden Monat denselben Betrag. Am Anfang steckt darin viel Zins und wenig Tilgung, später dreht sich das um. Der Vorteil: Die Rate ändert sich nicht, Sie können damit planen.
Bereitstellungszinsen auch Bereitstellungsprovision
Eine Gebühr für Geld, das Ihnen zugesagt ist, das Sie aber noch nicht abgerufen haben. Sie beginnt meist einige Monate nach der Zusage. Praktisch heißt das: Bestellen Sie die Handwerker nicht erst, wenn der Kredit schon lange bewilligt ist.
Nachrangige Grundschuld die Sicherheit für die Förderbank
Ein Eintrag im Grundbuch. „Nachrangig" heißt: Ihre Hausbank steht davor. Wenn das Haus einmal verkauft wird, bekommt zuerst sie ihr Geld, dann die Förderbank. Für Sie ändert sich dadurch nichts, solange Sie zahlen. Bei kleineren Darlehen verzichten manche Förderbanken ganz darauf.
Zweckbindung auch Selbstnutzungsfrist oder Belegungsbindung
Die Zeit, in der Sie das Geförderte so nutzen müssen, wie Sie es im Antrag angegeben haben – meist selbst darin wohnen. Sie reicht je nach Programm von zehn bis zwanzig Jahren. Wer vorher auszieht und vermietet, muss unter Umständen zurückzahlen. Das ist die am häufigsten übersehene Bedingung überhaupt.
Verwendungsnachweis der Beleg am Ende
Die Unterlagen, mit denen Sie nach den Arbeiten nachweisen, dass das Geld für den bewilligten Zweck ausgegeben wurde – Rechnungen und die Bestätigung des Energieberaters. Erst danach fließt der Zuschuss oder wird der Teilerlass gutgeschrieben.
Eigenleistung Ihre eigene Arbeit oder Ihr eigenes Geld
Je nach Programm gemeint als Muskelhypothek – Arbeit, die Sie selbst erledigen – oder als der Anteil der Kosten, den Sie ohne Kredit tragen. Welche Bedeutung gilt, steht in den Unterlagen des jeweiligen Programms. Fragen Sie im Zweifel nach, bevor Sie planen.
Regeln, an denen es scheitert
Kumulierung mehrere Töpfe auf denselben Kosten
Bundes- und Landesförderung lassen sich verbinden. Aber sobald öffentliches Geld aus mehreren Programmen auf denselben Rechnungen liegt, ist bei 60 Prozent der Investitionskosten Schluss. Wer das übersieht, plant mit Geld, das gekürzt wird.
Sperrfrist die Wartezeit zwischen zwei Anträgen
Zwischen einem Effizienzhaus-Vorhaben und Einzelmaßnahmen liegen drei Jahre – in beide Richtungen. Und wer auf eine erteilte Zusage verzichtet, muss für dasselbe Vorhaben sechs Monate warten, bevor er neu beantragen kann.
Jahresarbeitszahl oft abgekürzt als JAZ
Sie sagt, wie viel Wärme eine Wärmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom macht. Eine JAZ von 3,5 heißt: aus einer Kilowattstunde Strom werden dreieinhalb Kilowattstunden Wärme. Für die Förderung muss ein Mindestwert erreicht werden – das prüft der Fachbetrieb, nicht Sie.
Energieeffizienzklasse die Buchstaben von A+ bis H
Dieselbe Idee wie beim Kühlschrank, nur für Ihr Haus. Sie steht im Energieausweis. Manche Länder – Niedersachsen zum Beispiel – zahlen erst, wenn das Haus durch die Sanierung zwei Klassen besser wird. Ein Heizungstausch allein schafft das nicht immer.
Erbbauberechtigte und Nießbraucher wenn Ihnen das Haus gehört, aber nicht der Boden
Erbbaurecht heißt: Das Haus gehört Ihnen, der Grund darunter jemand anderem, meist für 99 Jahre. Nießbrauch heißt: Jemand darf ein Haus nutzen, das ihm nicht gehört – häufig nach einer Überschreibung an die Kinder. Beide sind in vielen Programmen ausdrücklich antragsberechtigt.
Woher die Zahlen stammen
Aus den Richtlinien und Merkblättern selbst – nicht aus Vergleichsportalen und nicht aus Ratgeberblogs. Wo eine Angabe nicht am Originaltext geprüft werden konnte, steht das auf der jeweiligen Landesseite dabei.
Förderbedingungen ändern sich an festen Terminen. Diese Seiten werden spätestens zum 1. January 2027 erneut geprüft. Verbindlich ist immer die Auskunft der Förderstelle: Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht, die Banken entscheiden nach Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.
- Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026
- Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 17. Juli 2026
- Technische FAQ der KfW zur BEG EM, Version 7.0 vom Juni 2026
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); die Zuordnung ergibt sich aus Fußnote 1 beider Förderrichtlinien vom 17. Juli 2026
- KfW-Merkblätter zu 159, 261, 358/359 und 458, jeweils Stand 2026
Ein Angebot der LCW Haustechnik GmbH, Bergisch Gladbach.