HeizungsStarthilfe powered by LCW Haustechnik GmbH Notfall

Förderung in Brandenburg

Zahlt fürs Modernisieren Zuschuss und zinsfreies Darlehen

Brandenburg kombiniert beides: einen Zuschuss, den Sie behalten, und ein zinsfreies Darlehen bis 230.000 Euro. Gefördert werden Neubau, Kauf und die nachhaltige Modernisierung des eigenen Hauses.

Die Zahlen auf einen Blick

Zuschuss 10.000 Euro
Baudarlehen bis 230.000 Euro
Zins zinsfrei für 20 Jahre, danach Kapitalmarktkonditionen
Tilgung mindestens 3 Prozent zuzüglich ersparter Zinsen
Haushalte mit geringen Einkünften zusätzlich 10.000 Euro Zuschuss
je Kind 5.000 Euro Darlehen und 10.000 Euro Zuschuss
Denkmalschutz bis 10.000 Euro zusätzliches Darlehen
Einmaliges Entgelt 2 Prozent des Nominalbetrags
Laufendes Entgelt 0,5 Prozent jährlich
Selbstnutzung mindestens 20 Jahre als Hauptwohnsitz
Mindestkosten der Maßnahme 500 Euro je m² Wohnfläche
Eigenleistung 15 Prozent

Kommen Sie infrage?

Brandenburg schreibt seine Grenzen laufend fort, statt feste Beträge im Gesetz zu belassen. Die folgenden Werte stammen aus einer zweiten Recherche und wurden nicht am Verordnungstext nachgelesen.

HaushaltEinkommensgrenze im Jahr
1 Person 18.500 Euro
2 Personen 26.000 Euro
je weiterer Person + 5.800 Euro
je Kind zusätzlich + 2.000 Euro

Wichtig: Das ist fast nie der Bruttolohn. Gerechnet wird mit dem Einkommen nach den gesetzlichen Frei- und Abzugsbeträgen – der Wert liegt deutlich niedriger. Wer wegen des Bruttolohns abwinkt, verschenkt die Förderung womöglich ohne Grund.

Worauf es ankommt

Die Hürde steht am Anfang: 500 Euro je Quadratmeter

Brandenburg fördert erst, wenn die Maßnahme mindestens 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche kostet. Bei 140 Quadratmetern sind das 70.000 Euro. Ein Heizungstausch allein erreicht diese Summe meist nicht – zusammen mit Dämmung und Fenstern schon eher. Prüfen Sie das zuerst, bevor Sie mit dem Landesgeld planen. Zusätzlich sind 15 Prozent Eigenleistung nötig.

Zinsfrei heißt zinsfrei

Über die gesamte Laufzeit fallen keine Zinsen an. Bei 230.000 Euro ist das über die Jahre ein fünfstelliger Betrag, den Sie nicht zahlen.

Die Einkommensgrenze wächst mit

Brandenburg schreibt seine Grenzen regelmäßig fort, statt feste Beträge im Gesetz stehen zu lassen. Wer eine ältere Übersicht liest, rechnet deshalb schnell mit zu niedrigen Werten und hält sich fälschlich für nicht berechtigt.

Nachfragen lohnt sich

Ob die Grenze in Ihrem Fall überschritten werden darf, hängt am einzelnen Programm. Eine pauschale Regel gibt es nicht — das klärt ein Anruf bei der ILB schneller als jede Tabelle.

Was kommt für Sie zusammen?

Der Rechner nimmt Ihre Zahlen und zeigt, was der Bund höchstens zahlt – aufgeschlüsselt nach jedem Bonus.

Ausrechnen

Wohin Sie sich wenden

Förderbank
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Telefon
0331 660-2211

Ein Anruf vor der Planung klärt in zehn Minuten, was keine Übersicht leisten kann: ob Ihr Vorhaben in das Programm passt.

Dazu kommt der Bund

Das Landesprogramm ersetzt die Bundesförderung nicht, es ergänzt sie. Liegen aber Bundesmittel auf denselben Kosten, ist bei 60 Prozent Schluss. Was sich für Sie am besten rechnet, hängt am Einzelfall.

Was der Bund zahlt

Woher diese Angaben stammen

Richtlinie und Gesetz im amtlichen Vorschriftenportal geprüft; die fortgeschriebenen Beträge stammen aus einer zweiten Recherche.

Ein Teil dieser Angaben ist nicht am Originaltext geprüft. Sie stammen aus einer zweiten, unabhängigen Recherche und tragen konkrete Fundstellen, wurden aber nicht am Originaltext nachgelesen. Vor einer Entscheidung, die Geld kostet, lassen Sie sie bitte bei der Förderbank bestätigen.

Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Die Förderbanken entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Stand des Bereichs: 23.08.2026. Ein Angebot der LCW Haustechnik GmbH, Bergisch Gladbach.