Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Das Modernisierungsdarlehen deckt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, kostet keine Zinsen, und 25 Prozent des ausgezahlten Betrags werden am Ende erlassen. Wie hoch der Höchstbetrag je Wohnung derzeit liegt, ist den veröffentlichten Unterlagen nicht eindeutig zu entnehmen – er wurde mehrfach angehoben. Diese eine Zahl erfragen Sie besser direkt.
Die Zahlen auf einen Blick
| Förderquote | bis 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben |
|---|---|
| Höchstbetrag je Wohnung | unterschiedlich angegeben – beim Landesförderinstitut erfragen |
| Ausgabengrenze je m² Wohnfläche | ebenfalls unterschiedlich angegeben |
| Mindestdarlehen | 20.000 Euro |
| Zins | zinsfrei bis zur vollständigen Tilgung |
| Tilgungsnachlass | 25 Prozent des ausgezahlten Betrags |
| Tilgung | 3 Prozent jährlich |
| Tilgungsbeginn | im Halbjahr nach der Vollauszahlung, zum 1. Januar oder 1. Juli |
| Selbstnutzung | grundsätzlich 15 Jahre |
| Sicherung | Grundbucheintrag an rangbereiter Stelle |
Kommen Sie infrage?
Es gibt eine Einkommensgrenze. Die Modernisierungsrichtlinie nennt dafür keine Beträge, sondern verweist auf die Einkommensgrenzenverordnung des Landes. Wo Sie stehen, sagt Ihnen das Landesförderinstitut – die Grenzen wurden zuletzt angehoben, es lohnt sich also auch dann zu fragen, wenn Sie sich früher einmal für ausgeschlossen gehalten haben.
Worauf es ankommt
Was der Erlass bedeutet
Ein Teilerlass ist kein Zuschuss, den Sie überwiesen bekommen. Er wird von der Restschuld abgezogen. Wirtschaftlich ist das dasselbe — nur merken Sie es erst auf dem Kontoauszug der Bank.
Rechnen Sie es einmal durch
Nehmen Sie ein Darlehen über 100.000 Euro: zinsfrei über die ganze Laufzeit, und 25 Prozent Erlass bedeuten, dass am Ende 75.000 Euro zurückgezahlt sind. Was ein gewöhnlicher Bankkredit über dieselbe Summe kostet, rechnet Ihnen jede Bank in fünf Minuten aus. Der Unterschied ist der eigentliche Förderwert.
Fragen Sie den Höchstbetrag nach
Wie viel Sie höchstens bekommen können, wird in den veröffentlichten Unterlagen unterschiedlich angegeben – die Beträge wurden über die Jahre angehoben. Ein Anruf beim Landesförderinstitut klärt das in wenigen Minuten. Verlassen Sie sich dafür nicht auf Zahlen aus dem Netz, auch nicht auf die von dieser Seite.
Und die Bundesförderung
Beides zusammen geht, aber sobald Bundesmittel auf denselben Kosten liegen, ist bei 60 Prozent Schluss. Bei einem so starken Landesprogramm ist diese Grenze schnell erreicht — das gehört vorher gerechnet.
Was kommt für Sie zusammen?
Der Rechner nimmt Ihre Zahlen und zeigt, was der Bund höchstens zahlt – aufgeschlüsselt nach jedem Bonus.
Wohin Sie sich wenden
- Förderbank
- Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
- Telefon
- 0385 6363-1400
Ein Anruf vor der Planung klärt in zehn Minuten, was keine Übersicht leisten kann: ob Ihr Vorhaben in das Programm passt.
Dazu kommt der Bund
Das Landesprogramm ersetzt die Bundesförderung nicht, es ergänzt sie. Liegen aber Bundesmittel auf denselben Kosten, ist bei 60 Prozent Schluss. Was sich für Sie am besten rechnet, hängt am Einzelfall.
Was der Bund zahltWoher diese Angaben stammen
Modernisierungsrichtlinie M-V vom 26. Oktober 2021, am 24. August 2026 im Volltext gelesen; Höchstbetrag und Quadratmetergrenze bewusst ohne Zahl, weil die Quellen sich widersprechen.
Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Die Förderbanken entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Stand des Bereichs: 23.08.2026. Ein Angebot der LCW Haustechnik GmbH, Bergisch Gladbach.