HeizungsStarthilfe powered by LCW Haustechnik GmbH Notfall

Förderung in Niedersachsen

Zahlt fürs Modernisieren Zinsloses Darlehen und Kinderzuschuss

Niedersachsen gibt für die klimagerechte Modernisierung ein Darlehen über bis zu 60 Prozent der Kosten, höchstens 60.000 Euro, das zwanzig Jahre lang keine Zinsen kostet. Dazu kommt ein Zuschuss, dessen Höhe davon abhängt, um wie viele Energieeffizienzklassen sich das Gebäude verbessert.

Die Zahlen auf einen Blick

Voraussetzung mindestens zwei Energieeffizienzklassen besser
Darlehen bis 60 Prozent der Kosten, höchstens 60.000 Euro – alle Einkommensgruppen
Zuschuss bei 2 Klassen besser Gruppe A bis 15 Prozent, höchstens 15.000 Euro
Zuschuss bei 2 Klassen, Gruppe B und C bis 10 Prozent, höchstens 10.000 Euro
Zuschuss bei 3 Klassen besser Gruppe A bis 20 Prozent, höchstens 20.000 Euro
Zuschuss bei 3 Klassen, Gruppe B und C bis 15 Prozent, höchstens 15.000 Euro
Zins Jahr 1 bis 20 0 Prozent
Zins ab Jahr 21 marktüblich
Tilgung 2 Prozent
Verwaltungskostenbeitrag 0,5 Prozent der Restschuld jährlich
Bearbeitungsentgelt einmalig 1 Prozent des Darlehens, 0,75 Prozent des Zuschusses
Sicherheiten nachrangige Grundschuld
Selbstnutzung 20 Jahre bei klimagerechter Modernisierung

Kommen Sie infrage?

Maßgeblich ist das Gesamteinkommen aller Personen im Haushalt. Die folgenden Werte gelten für Einkommensgruppe A. Gruppe B liegt 40 Prozent darüber, Gruppe C 60 Prozent – Gruppe C aber nur in bestimmten Gebieten.

HaushaltEinkommensgrenze im Jahr
Einpersonenhaushalt 21.250 Euro im Jahr
Zweipersonenhaushalt 28.750 Euro im Jahr
je weiterer Person im Haushalt 3.750 Euro mehr
je Kind 3.750 Euro mehr

Wichtig: Das ist fast nie der Bruttolohn. Gerechnet wird mit dem Einkommen nach den gesetzlichen Frei- und Abzugsbeträgen – der Wert liegt deutlich niedriger. Wer wegen des Bruttolohns abwinkt, verschenkt die Förderung womöglich ohne Grund.

Worauf es ankommt

Es reicht nicht, unter der Einkommensgrenze zu liegen

Niedersachsen prüft zusätzlich, ob Sie sich die Belastung auf Dauer leisten können. Nach Abzug der monatlichen Rate müssen zum Leben übrig bleiben: 675 Euro für Sie, 600 Euro für jede weitere Person im Haushalt und 475 Euro für jedes Kind. Bleibt weniger, wird nicht gefördert – auch wenn Ihr Einkommen unter der Grenze liegt. Umgekehrt sind das keine Einkommensgrenzen: Wer 675 Euro im Monat verdient, ist damit nicht gemeint.

Eine neue Heizung allein genügt hier nicht

Niedersachsen verlangt, dass sich das Gebäude um mindestens zwei Energieeffizienzklassen verbessert. Ein Heizungstausch schafft das je nach Ausgangslage – sicher ist es nicht. Lassen Sie das vorher von einem Energieberater einschätzen, sonst planen Sie mit Landesgeld, das nicht kommt. Der Bundeszuschuss ist davon unberührt: Den gibt es auch ohne Klassensprung.

Darlehen und Zuschuss kommen zusammen

Das zinslose Darlehen deckt bis zu 60 Prozent der Kosten. Der Zuschuss kommt zusätzlich obendrauf und wird nicht zurückgezahlt. Wie hoch er ausfällt, hängt an zwei Dingen: wie viele Effizienzklassen Sie gutmachen und in welcher Einkommensgruppe Sie liegen.

Was nach zwanzig Jahren passiert

Ab dem 21. Jahr wird marktüblich verzinst. Bei 2 Prozent Tilgung ist zu diesem Zeitpunkt noch gut die Hälfte offen. Planen Sie diesen Punkt mit ein, statt sich von der Null überraschen zu lassen.

Was kommt für Sie zusammen?

Der Rechner nimmt Ihre Zahlen und zeigt, was der Bund höchstens zahlt – aufgeschlüsselt nach jedem Bonus.

Ausrechnen

Wohin Sie sich wenden

Förderbank
NBank
Telefon
0511 30031-9333

Ein Anruf vor der Planung klärt in zehn Minuten, was keine Übersicht leisten kann: ob Ihr Vorhaben in das Programm passt.

Dazu kommt der Bund

Das Landesprogramm ersetzt die Bundesförderung nicht, es ergänzt sie. Liegen aber Bundesmittel auf denselben Kosten, ist bei 60 Prozent Schluss. Was sich für Sie am besten rechnet, hängt am Einzelfall.

Was der Bund zahlt

Woher diese Angaben stammen

Produktinformation der NBank „Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum" vom 10. Juli 2026 und Produktinformation „Eigentumsförderung" vom 1. Juli 2026, beide am Originaltext geprüft; Einkommensgrenzen nach § 3 Abs. 2 NWoFG.

Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Die Förderbanken entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Stand des Bereichs: 23.08.2026. Ein Angebot der LCW Haustechnik GmbH, Bergisch Gladbach.