Förderung in Niedersachsen
Niedersachsen gibt für die klimagerechte Modernisierung ein Darlehen über bis zu 60 Prozent der Kosten, höchstens 60.000 Euro, das zwanzig Jahre lang keine Zinsen kostet. Dazu kommt ein Zuschuss, dessen Höhe davon abhängt, um wie viele Energieeffizienzklassen sich das Gebäude verbessert.
Die Zahlen auf einen Blick
| Voraussetzung | mindestens zwei Energieeffizienzklassen besser |
|---|---|
| Darlehen | bis 60 Prozent der Kosten, höchstens 60.000 Euro – alle Einkommensgruppen |
| Zuschuss bei 2 Klassen besser | Gruppe A bis 15 Prozent, höchstens 15.000 Euro |
| Zuschuss bei 2 Klassen, Gruppe B und C | bis 10 Prozent, höchstens 10.000 Euro |
| Zuschuss bei 3 Klassen besser | Gruppe A bis 20 Prozent, höchstens 20.000 Euro |
| Zuschuss bei 3 Klassen, Gruppe B und C | bis 15 Prozent, höchstens 15.000 Euro |
| Zins Jahr 1 bis 20 | 0 Prozent |
| Zins ab Jahr 21 | marktüblich |
| Tilgung | 2 Prozent |
| Verwaltungskostenbeitrag | 0,5 Prozent der Restschuld jährlich |
| Bearbeitungsentgelt | einmalig 1 Prozent des Darlehens, 0,75 Prozent des Zuschusses |
| Sicherheiten | nachrangige Grundschuld |
| Selbstnutzung | 20 Jahre bei klimagerechter Modernisierung |
Kommen Sie infrage?
Maßgeblich ist das Gesamteinkommen aller Personen im Haushalt. Die folgenden Werte gelten für Einkommensgruppe A. Gruppe B liegt 40 Prozent darüber, Gruppe C 60 Prozent – Gruppe C aber nur in bestimmten Gebieten.
| Haushalt | Einkommensgrenze im Jahr |
|---|---|
| Einpersonenhaushalt | 21.250 Euro im Jahr |
| Zweipersonenhaushalt | 28.750 Euro im Jahr |
| je weiterer Person im Haushalt | 3.750 Euro mehr |
| je Kind | 3.750 Euro mehr |
Wichtig: Das ist fast nie der Bruttolohn. Gerechnet wird mit dem Einkommen nach den gesetzlichen Frei- und Abzugsbeträgen – der Wert liegt deutlich niedriger. Wer wegen des Bruttolohns abwinkt, verschenkt die Förderung womöglich ohne Grund.
Worauf es ankommt
Es reicht nicht, unter der Einkommensgrenze zu liegen
Niedersachsen prüft zusätzlich, ob Sie sich die Belastung auf Dauer leisten können. Nach Abzug der monatlichen Rate müssen zum Leben übrig bleiben: 675 Euro für Sie, 600 Euro für jede weitere Person im Haushalt und 475 Euro für jedes Kind. Bleibt weniger, wird nicht gefördert – auch wenn Ihr Einkommen unter der Grenze liegt. Umgekehrt sind das keine Einkommensgrenzen: Wer 675 Euro im Monat verdient, ist damit nicht gemeint.
Eine neue Heizung allein genügt hier nicht
Niedersachsen verlangt, dass sich das Gebäude um mindestens zwei Energieeffizienzklassen verbessert. Ein Heizungstausch schafft das je nach Ausgangslage – sicher ist es nicht. Lassen Sie das vorher von einem Energieberater einschätzen, sonst planen Sie mit Landesgeld, das nicht kommt. Der Bundeszuschuss ist davon unberührt: Den gibt es auch ohne Klassensprung.
Darlehen und Zuschuss kommen zusammen
Das zinslose Darlehen deckt bis zu 60 Prozent der Kosten. Der Zuschuss kommt zusätzlich obendrauf und wird nicht zurückgezahlt. Wie hoch er ausfällt, hängt an zwei Dingen: wie viele Effizienzklassen Sie gutmachen und in welcher Einkommensgruppe Sie liegen.
Was nach zwanzig Jahren passiert
Ab dem 21. Jahr wird marktüblich verzinst. Bei 2 Prozent Tilgung ist zu diesem Zeitpunkt noch gut die Hälfte offen. Planen Sie diesen Punkt mit ein, statt sich von der Null überraschen zu lassen.
Was kommt für Sie zusammen?
Der Rechner nimmt Ihre Zahlen und zeigt, was der Bund höchstens zahlt – aufgeschlüsselt nach jedem Bonus.
Wohin Sie sich wenden
- Förderbank
- NBank
- Telefon
- 0511 30031-9333
Ein Anruf vor der Planung klärt in zehn Minuten, was keine Übersicht leisten kann: ob Ihr Vorhaben in das Programm passt.
Dazu kommt der Bund
Das Landesprogramm ersetzt die Bundesförderung nicht, es ergänzt sie. Liegen aber Bundesmittel auf denselben Kosten, ist bei 60 Prozent Schluss. Was sich für Sie am besten rechnet, hängt am Einzelfall.
Was der Bund zahltWoher diese Angaben stammen
Produktinformation der NBank „Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum" vom 10. Juli 2026 und Produktinformation „Eigentumsförderung" vom 1. Juli 2026, beide am Originaltext geprüft; Einkommensgrenzen nach § 3 Abs. 2 NWoFG.
Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Die Förderbanken entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Stand des Bereichs: 23.08.2026. Ein Angebot der LCW Haustechnik GmbH, Bergisch Gladbach.