HeizungsStarthilfe powered by LCW Haustechnik GmbH Notfall

Förderung in Nordrhein-Westfalen

Zahlt fürs Modernisieren Darlehen mit Teilerlass

Das Darlehen reicht bis 220.000 Euro, die ersten fünf Jahre kostet es keine Zinsen, danach 0,5 Prozent. Erlassen werden 25 Prozent in Einkommensgruppe A und 15 Prozent in Gruppe B. Wer dabei einen Effizienzhaus-Standard erreicht, bekommt weitere 5 bis 15 Prozentpunkte dazu.

Die Zahlen auf einen Blick

Darlehen 5.000 bis 220.000 Euro je Wohnung oder Eigenheim
Finanzierungsanteil bis 100 Prozent
Zins 0 Prozent für 5 Jahre, danach 0,5 Prozent
Zinsbindung 30 Jahre
Tilgung 2 Prozent im Jahr
Teilerlass, Einkommensgruppe A 25 Prozent der anerkannten Darlehenshöhe
Teilerlass, Einkommensgruppe B 15 Prozent
Energiebonus Effizienzhaus 55 + 15 Prozentpunkte
Energiebonus Effizienzhaus 70 + 10 Prozentpunkte
Energiebonus Effizienzhaus 85 + 5 Prozentpunkte
Verwaltungskostenbeitrag ab dem 3. Jahr 0,5 Prozent
Sondertilgung nach 5 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Nach Ablauf der Zweckbindung 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, Anpassung alle 10 Jahre

Kommen Sie infrage?

Werte der Einkommensgruppe A. Gruppe B darf bis zu 40 Prozent darüber liegen. Gerechnet wird nicht mit dem Bruttolohn, sondern mit dem Einkommen nach den gesetzlichen Freibeträgen – die genaue Zahl für Ihren Haushalt ermittelt die Wohnraumförderungsstelle Ihrer Stadt.

HaushaltEinkommensgrenze im Jahr
Einpersonenhaushalt 23.540 Euro
Zweipersonenhaushalt 28.350 Euro
je weiterer Person + 6.530 Euro
je Kind zusätzlich + 860 Euro

Wichtig: Das ist fast nie der Bruttolohn. Gerechnet wird mit dem Einkommen nach den gesetzlichen Frei- und Abzugsbeträgen – der Wert liegt deutlich niedriger. Wer wegen des Bruttolohns abwinkt, verschenkt die Förderung womöglich ohne Grund.

Worauf es ankommt

Der Teilerlass hängt an zwei Dingen

Erstens an Ihrer Einkommensgruppe: 25 Prozent in Gruppe A, 15 Prozent in Gruppe B. Zweitens daran, welchen Effizienzhaus-Standard das Gebäude nach der Sanierung erreicht – dafür kommen 5 bis 15 Prozentpunkte dazu. Ein reiner Heizungstausch erreicht diese Standards in aller Regel nicht. Wovon die Höhe im Einzelfall abhängt, entscheidet die Wohnraumförderungsstelle – und genau deshalb führt der erste Weg dorthin und nicht zur Bank.

Wo der Antrag hingeht

Nicht zur NRW.BANK und nicht zur Hausbank, sondern zur Wohnraumförderungsstelle Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Maßgeblich ist, wo das Haus steht — nicht, wo Sie gemeldet sind oder wo Ihre Firma sitzt.

Die Einkommensgrenzen

Sie sind gestaffelt und lassen mehr zu, als die meisten annehmen. Gerechnet wird nicht mit dem Bruttolohn, sondern mit dem Einkommen nach Abzug der gesetzlichen Freibeträge. Wer vorschnell abwinkt, verschenkt womöglich sechsstellige Beträge.

Auch für zusätzlichen Wohnraum

Wird aus dem Keller oder dem Dachboden echter Wohnraum, ist das kein Sanierungsfall, sondern eine Erweiterung — und die wird nach eigenen, höheren Sätzen gefördert.

Was kommt für Sie zusammen?

Der Rechner nimmt Ihre Zahlen und zeigt, was der Bund höchstens zahlt – aufgeschlüsselt nach jedem Bonus.

Ausrechnen

Wohin Sie sich wenden

Förderbank
NRW.BANK
Telefon
0211 91741-4800

Ein Anruf vor der Planung klärt in zehn Minuten, was keine Übersicht leisten kann: ob Ihr Vorhaben in das Programm passt.

Dazu kommt der Bund

Das Landesprogramm ersetzt die Bundesförderung nicht, es ergänzt sie. Liegen aber Bundesmittel auf denselben Kosten, ist bei 60 Prozent Schluss. Was sich für Sie am besten rechnet, hängt am Einzelfall.

Was der Bund zahlt

Woher diese Angaben stammen

Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2026, Nummern 1.3 und 4.5.4.2, am 24. August 2026 auf recht.nrw.de im Volltext geprüft.

Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Die Förderbanken entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Stand des Bereichs: 23.08.2026. Ein Angebot der LCW Haustechnik GmbH, Bergisch Gladbach.