Förderung in Nordrhein-Westfalen
Das Darlehen reicht bis 220.000 Euro, die ersten fünf Jahre kostet es keine Zinsen, danach 0,5 Prozent. Erlassen werden 25 Prozent in Einkommensgruppe A und 15 Prozent in Gruppe B. Wer dabei einen Effizienzhaus-Standard erreicht, bekommt weitere 5 bis 15 Prozentpunkte dazu.
Die Zahlen auf einen Blick
| Darlehen | 5.000 bis 220.000 Euro je Wohnung oder Eigenheim |
|---|---|
| Finanzierungsanteil | bis 100 Prozent |
| Zins | 0 Prozent für 5 Jahre, danach 0,5 Prozent |
| Zinsbindung | 30 Jahre |
| Tilgung | 2 Prozent im Jahr |
| Teilerlass, Einkommensgruppe A | 25 Prozent der anerkannten Darlehenshöhe |
| Teilerlass, Einkommensgruppe B | 15 Prozent |
| Energiebonus Effizienzhaus 55 | + 15 Prozentpunkte |
| Energiebonus Effizienzhaus 70 | + 10 Prozentpunkte |
| Energiebonus Effizienzhaus 85 | + 5 Prozentpunkte |
| Verwaltungskostenbeitrag | ab dem 3. Jahr 0,5 Prozent |
| Sondertilgung | nach 5 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung |
| Nach Ablauf der Zweckbindung | 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, Anpassung alle 10 Jahre |
Kommen Sie infrage?
Werte der Einkommensgruppe A. Gruppe B darf bis zu 40 Prozent darüber liegen. Gerechnet wird nicht mit dem Bruttolohn, sondern mit dem Einkommen nach den gesetzlichen Freibeträgen – die genaue Zahl für Ihren Haushalt ermittelt die Wohnraumförderungsstelle Ihrer Stadt.
| Haushalt | Einkommensgrenze im Jahr |
|---|---|
| Einpersonenhaushalt | 23.540 Euro |
| Zweipersonenhaushalt | 28.350 Euro |
| je weiterer Person | + 6.530 Euro |
| je Kind zusätzlich | + 860 Euro |
Wichtig: Das ist fast nie der Bruttolohn. Gerechnet wird mit dem Einkommen nach den gesetzlichen Frei- und Abzugsbeträgen – der Wert liegt deutlich niedriger. Wer wegen des Bruttolohns abwinkt, verschenkt die Förderung womöglich ohne Grund.
Worauf es ankommt
Der Teilerlass hängt an zwei Dingen
Erstens an Ihrer Einkommensgruppe: 25 Prozent in Gruppe A, 15 Prozent in Gruppe B. Zweitens daran, welchen Effizienzhaus-Standard das Gebäude nach der Sanierung erreicht – dafür kommen 5 bis 15 Prozentpunkte dazu. Ein reiner Heizungstausch erreicht diese Standards in aller Regel nicht. Wovon die Höhe im Einzelfall abhängt, entscheidet die Wohnraumförderungsstelle – und genau deshalb führt der erste Weg dorthin und nicht zur Bank.
Wo der Antrag hingeht
Nicht zur NRW.BANK und nicht zur Hausbank, sondern zur Wohnraumförderungsstelle Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Maßgeblich ist, wo das Haus steht — nicht, wo Sie gemeldet sind oder wo Ihre Firma sitzt.
Die Einkommensgrenzen
Sie sind gestaffelt und lassen mehr zu, als die meisten annehmen. Gerechnet wird nicht mit dem Bruttolohn, sondern mit dem Einkommen nach Abzug der gesetzlichen Freibeträge. Wer vorschnell abwinkt, verschenkt womöglich sechsstellige Beträge.
Auch für zusätzlichen Wohnraum
Wird aus dem Keller oder dem Dachboden echter Wohnraum, ist das kein Sanierungsfall, sondern eine Erweiterung — und die wird nach eigenen, höheren Sätzen gefördert.
Was kommt für Sie zusammen?
Der Rechner nimmt Ihre Zahlen und zeigt, was der Bund höchstens zahlt – aufgeschlüsselt nach jedem Bonus.
Wohin Sie sich wenden
- Förderbank
- NRW.BANK
- Telefon
- 0211 91741-4800
Ein Anruf vor der Planung klärt in zehn Minuten, was keine Übersicht leisten kann: ob Ihr Vorhaben in das Programm passt.
Dazu kommt der Bund
Das Landesprogramm ersetzt die Bundesförderung nicht, es ergänzt sie. Liegen aber Bundesmittel auf denselben Kosten, ist bei 60 Prozent Schluss. Was sich für Sie am besten rechnet, hängt am Einzelfall.
Was der Bund zahltWoher diese Angaben stammen
Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2026, Nummern 1.3 und 4.5.4.2, am 24. August 2026 auf recht.nrw.de im Volltext geprüft.
Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Die Förderbanken entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Stand des Bereichs: 23.08.2026. Ein Angebot der LCW Haustechnik GmbH, Bergisch Gladbach.