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Förderung in Baden-Württemberg

Nur Bau und Kauf Darlehen mit Tilgungszuschüssen

Baden-Württemberg fördert das Wohnen, nicht das Sanieren. Das Z15-Darlehen der L-Bank gibt es nur, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt oder eine schwerbehinderte Person mit besonderem Wohnbedarf. Wer diese Voraussetzung erfüllt, bekommt allerdings hohe Beträge: bis 292.000 Euro, bei einer vierköpfigen Familie im Neubau bis 344.500 Euro.

Die Zahlen auf einen Blick

Darlehen bis 292.000 Euro; vierköpfige Familie im Neubau bis 344.500 Euro
Schwerbehinderte ohne Kinder 239.500 Euro
Energiesparhaus Erhöhung um 50.000 Euro
Zins 1,00 Prozent, verbilligt für 15 Jahre
Zinsbindung 15 Jahre; beim Energiesparhaus 20 Jahre
Tilgung 2,25 Prozent im Jahr
Tilgungsfrei die ersten 24 Monate
Bereitstellungszinsen keine
Tilgungszuschuss bei weiterem Kind 6.500 Euro innerhalb von 10 Jahren
Tilgungszuschuss Energiesparhaus 4.000 Euro
Zusatzfinanzierung Energieeffizienz – nur mit Z15-Basisdarlehen bis 120.000 Euro bei umfassender Sanierung, bis 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen
Zins der Zusatzfinanzierung 1,00 Prozent, 10 Jahre gebunden
Tilgung der Zusatzfinanzierung 3 Prozent, die ersten 2 Jahre tilgungsfrei

Kommen Sie infrage?

Für die Eigentumsförderung gilt die volle Bezugsgröße ohne Abzug. Maßgeblich ist das Einkommen nach den gesetzlichen Freibeträgen, nicht der Bruttolohn. Stand 1. Dezember 2025.

HaushaltEinkommensgrenze im Jahr
1 Person 71.000 Euro
2 Personen 71.000 Euro
3 Personen 80.500 Euro
4 Personen 90.000 Euro
5 Personen 99.500 Euro
6 Personen 109.000 Euro
je weiterer Person ab der 3. + 9.500 Euro

Wichtig: Das ist fast nie der Bruttolohn. Gerechnet wird mit dem Einkommen nach den gesetzlichen Frei- und Abzugsbeträgen – der Wert liegt deutlich niedriger. Wer wegen des Bruttolohns abwinkt, verschenkt die Förderung womöglich ohne Grund.

Worauf es ankommt

Was gefördert wird

Neubau, Kauf, Umbau zur Vergrößerung des Wohnraums und der altersgerechte Umbau. Eine reine energetische Sanierung steht nicht auf der Liste.

Die Konditionen

Der Zins ist für 15 Jahre auf 1,00 Prozent verbilligt, beim Energiesparhaus auf 20 Jahre. Getilgt wird mit 2,25 Prozent im Jahr, die ersten 24 Monate sind tilgungsfrei. Bereitstellungszinsen fallen keine an.

Wer darf, wer nicht

Die Einkommensgrenze ist großzügig: Für die Eigentumsförderung zählen 71.000 Euro bei einem Ein- oder Zweipersonenhaushalt, ab der dritten Person kommen 9.500 Euro je Person dazu. Die Hürde liegt also nicht beim Geld, sondern bei der Kinderklausel.

Wenn Nachwuchs kommt

Wird innerhalb von zehn Jahren nach der Zusage ein weiteres Kind geboren, gibt es 6.500 Euro Tilgungszuschuss. Das ist kein Automatismus – es will beantragt sein, und zwar bei der L-Bank.

Eine Ausnahme, wenn Sie damals über die L-Bank gekauft haben

Es gibt doch einen Weg zu Landesgeld für die Sanierung: die Zusatzfinanzierung Energieeffizienz. Sie setzt allerdings voraus, dass Sie Ihr Haus mit dem Z15-Darlehen der L-Bank finanziert haben und dessen Zusage höchstens zehn Jahre zurückliegt. Trifft das zu, gibt es für Einzelmaßnahmen bis zu 50.000 Euro zu einem Prozent Zins. Ein Energieberater muss dabei sein und die Einsparung bestätigen – vorher und nachher. Ohne das Z15-Darlehen ist dieser Weg verschlossen.

Was kommt für Sie zusammen?

Der Rechner nimmt Ihre Zahlen und zeigt, was der Bund höchstens zahlt – aufgeschlüsselt nach jedem Bonus.

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Wohin Sie sich wenden

Förderbank
L-Bank
Telefon
0721 150-0

Ein Anruf vor der Planung klärt in zehn Minuten, was keine Übersicht leisten kann: ob Ihr Vorhaben in das Programm passt.

Dazu kommt der Bund

Weil Baden-Württemberg für die energetische Sanierung des eigenen Hauses nichts vorsieht, ist die Bundesförderung hier der eigentliche Weg. Sie gilt unverändert und ist meist der größere Betrag. Für andere Zwecke – einen barrierefreien Umbau etwa – kann es Landesgeld durchaus geben; was oben in der Tabelle steht, gilt.

Was der Bund zahlt

Woher diese Angaben stammen

Verwaltungsvorschrift und Erlass vom 1. Dezember 2025, geprüft am 23. August 2026; die Zusatzfinanzierung Energieeffizienz am 24. August 2026 auf l-bank.de ergänzt.

Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Die Förderbanken entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Stand des Bereichs: 23.08.2026. Ein Angebot der LCW Haustechnik GmbH, Bergisch Gladbach.