HeizungsStarthilfe powered by LCW Haustechnik GmbH Notfall

Förderung in Bayern

Nur Bau und Kauf Darlehen, nach fünf Jahren erlassen

Bayern hat zwei Programme, die leicht verwechselt werden. Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm richtet sich an Menschen, die selbst einziehen. Das Bayerische Modernisierungsprogramm klingt passend, gilt aber ausschließlich für vermietete Wohnungen. Wer sein eigenes Haus saniert, kommt dort nicht zum Zug.

Die Zahlen auf einen Blick

Förderart zinsverbilligtes Darlehen
Höhe bis zu einem Drittel der Gesamtkosten
Zinsverbilligung 10 oder 15 Jahre, danach Kapitalmarktzins
Tilgung 2,0 Prozent im Jahr
Kinderzuschuss 5.000 Euro je Kind
Barrierefreier Umbau im Bestand bis 10.000 Euro je Wohnung, zins- und tilgungsfrei
Nach 5 Jahren Bindung Erlass der Darlehensschuld — der Umbau wird faktisch zum Zuschuss
Bagatellgrenze beim Umbau mindestens 1.000 Euro förderfähige Kosten
Verwaltungskostenbeitrag einmalig 1,0 Prozent, bei Auszahlung einbehalten

Kommen Sie infrage?

Maßgeblich ist Artikel 11 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes, Einkommensstufe III. Die Beträge nennt das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, bei der auch der Antrag gestellt wird.

Worauf es ankommt

Was gefördert wird

Bau und Kauf selbst genutzten Wohnraums. Modernisierung nur, wenn sie beim Kauf einer Bestandsimmobilie mit anfällt.

Was übrig bleibt

Für die reine Sanierung des eigenen Hauses bleibt in Bayern die Bundesförderung. Das ist kein kleiner Rest — bei der Heizung sind das die größeren Beträge.

Der Weg zum Antrag

Der Antrag läuft über die Gemeinde oder das Landratsamt, nicht direkt bei der BayernLabo. Das ist in Bayern anders als in den meisten Ländern.

Was kommt für Sie zusammen?

Der Rechner nimmt Ihre Zahlen und zeigt, was der Bund höchstens zahlt – aufgeschlüsselt nach jedem Bonus.

Ausrechnen

Wohin Sie sich wenden

Förderbank
BayernLabo
Telefon
089 2172-0

Ein Anruf vor der Planung klärt in zehn Minuten, was keine Übersicht leisten kann: ob Ihr Vorhaben in das Programm passt.

Dazu kommt der Bund

Weil Bayern für die energetische Sanierung des eigenen Hauses nichts vorsieht, ist die Bundesförderung hier der eigentliche Weg. Sie gilt unverändert und ist meist der größere Betrag. Für andere Zwecke – einen barrierefreien Umbau etwa – kann es Landesgeld durchaus geben; was oben in der Tabelle steht, gilt.

Was der Bund zahlt

Woher diese Angaben stammen

Programmübersicht des Staatsministeriums, geprüft am 15. August 2026; die Beschränkung des Bayerischen Modernisierungsprogramms auf Mietwohngebäude am 24. August 2026 in der Förderdatenbank des Bundes bestätigt („Zuwendungsempfänger sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und stationären Pflegeeinrichtungen").

Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Die Förderbanken entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Stand des Bereichs: 23.08.2026. Ein Angebot der LCW Haustechnik GmbH, Bergisch Gladbach.