Förderung in Bayern
Bayern hat zwei Programme, die leicht verwechselt werden. Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm richtet sich an Menschen, die selbst einziehen. Das Bayerische Modernisierungsprogramm klingt passend, gilt aber ausschließlich für vermietete Wohnungen. Wer sein eigenes Haus saniert, kommt dort nicht zum Zug.
Die Zahlen auf einen Blick
| Förderart | zinsverbilligtes Darlehen |
|---|---|
| Höhe | bis zu einem Drittel der Gesamtkosten |
| Zinsverbilligung | 10 oder 15 Jahre, danach Kapitalmarktzins |
| Tilgung | 2,0 Prozent im Jahr |
| Kinderzuschuss | 5.000 Euro je Kind |
| Barrierefreier Umbau im Bestand | bis 10.000 Euro je Wohnung, zins- und tilgungsfrei |
| Nach 5 Jahren Bindung | Erlass der Darlehensschuld — der Umbau wird faktisch zum Zuschuss |
| Bagatellgrenze beim Umbau | mindestens 1.000 Euro förderfähige Kosten |
| Verwaltungskostenbeitrag | einmalig 1,0 Prozent, bei Auszahlung einbehalten |
Kommen Sie infrage?
Maßgeblich ist Artikel 11 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes, Einkommensstufe III. Die Beträge nennt das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, bei der auch der Antrag gestellt wird.
Worauf es ankommt
Was gefördert wird
Bau und Kauf selbst genutzten Wohnraums. Modernisierung nur, wenn sie beim Kauf einer Bestandsimmobilie mit anfällt.
Was übrig bleibt
Für die reine Sanierung des eigenen Hauses bleibt in Bayern die Bundesförderung. Das ist kein kleiner Rest — bei der Heizung sind das die größeren Beträge.
Der Weg zum Antrag
Der Antrag läuft über die Gemeinde oder das Landratsamt, nicht direkt bei der BayernLabo. Das ist in Bayern anders als in den meisten Ländern.
Was kommt für Sie zusammen?
Der Rechner nimmt Ihre Zahlen und zeigt, was der Bund höchstens zahlt – aufgeschlüsselt nach jedem Bonus.
Wohin Sie sich wenden
- Förderbank
- BayernLabo
- Telefon
- 089 2172-0
Ein Anruf vor der Planung klärt in zehn Minuten, was keine Übersicht leisten kann: ob Ihr Vorhaben in das Programm passt.
Dazu kommt der Bund
Weil Bayern für die energetische Sanierung des eigenen Hauses nichts vorsieht, ist die Bundesförderung hier der eigentliche Weg. Sie gilt unverändert und ist meist der größere Betrag. Für andere Zwecke – einen barrierefreien Umbau etwa – kann es Landesgeld durchaus geben; was oben in der Tabelle steht, gilt.
Was der Bund zahltWoher diese Angaben stammen
Programmübersicht des Staatsministeriums, geprüft am 15. August 2026; die Beschränkung des Bayerischen Modernisierungsprogramms auf Mietwohngebäude am 24. August 2026 in der Förderdatenbank des Bundes bestätigt („Zuwendungsempfänger sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und stationären Pflegeeinrichtungen").
Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Die Förderbanken entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Stand des Bereichs: 23.08.2026. Ein Angebot der LCW Haustechnik GmbH, Bergisch Gladbach.