HeizungsStarthilfe powered by LCW Haustechnik GmbH Notfall

Förderung in Saarland

Zahlt fürs Modernisieren Darlehen mit Tilgungszuschuss

Das Saarland macht etwas, das sonst kaum ein Land tut: Es schreibt den Zins für die gesamte Laufzeit fest. 1,0 Prozent, dreißig Jahre lang, ohne Zinsänderungsrisiko. Für die Modernisierung sind bis zu 200.000 Euro je Wohnung möglich.

Die Zahlen auf einen Blick

Modernisierung bis 200.000 Euro je Wohneinheit
Neubau und Ersterwerb 2.000 Euro je m² förderfähige Wohnfläche
Erweiterung unter wesentlichem Bauaufwand 1.800 Euro je m²
Zuschlag barrierefrei + 100 Euro je m²; rollstuhlgerecht + 150 Euro
Zinssatz 1,0 Prozent nominal, fest für die gesamte Laufzeit
Laufzeit bis 30 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre 3
Abruffrist höchstens 36 Monate
Tilgungszuschuss je Kind 5 Prozent, höchstens 20 Prozent
Tilgungszuschuss Effizienzhaus 55 15 Prozent
Mindestinvestition 10.000 Euro je Wohnung
Eigenleistung mindestens 15 Prozent; bei mehr als zwei Kindern 10 Prozent
Selbst bewohnen 10 Jahre ab Bezugsfertigkeit
Nicht förderfähig eigenständige Heizkessel für Öl oder Gas

Kommen Sie infrage?

Nach § 9 Absatz 2 Nummer 2 des Saarländischen Wohnraumförderungsgesetzes. Maßgebend ist das Gesamteinkommen abzüglich der Frei- und Abzugsbeträge nach § 11 — keine Bruttolohngrenze.

HaushaltEinkommensgrenze im Jahr
Einpersonenhaushalt 32.100 Euro
Zweipersonenhaushalt 48.200 Euro
je weiterer Person + 7.900 Euro
je steuerlich berücksichtigtem Kind + 1.400 Euro
Monatlich verfügbar bleiben muss 900 Euro, je weiterer Person 300 Euro

Wichtig: Das ist fast nie der Bruttolohn. Gerechnet wird mit dem Einkommen nach den gesetzlichen Frei- und Abzugsbeträgen – der Wert liegt deutlich niedriger. Wer wegen des Bruttolohns abwinkt, verschenkt die Förderung womöglich ohne Grund.

Worauf es ankommt

Der Tilgungszuschuss

Je Kind gibt es 5 Prozent, höchstens 20 Prozent. Erreicht das Haus nach der Modernisierung den Standard Effizienzhaus 55, kommen 15 Prozent zusammen. Wichtig: Der Antrag darauf muss zusammen mit dem Förderantrag gestellt werden — nachträglich geht es nicht.

Was der feste Zins wert ist

Dreißig Jahre zu 1,0 Prozent bedeuten: Die Rate, die Sie im ersten Jahr zahlen, zahlen Sie auch im letzten. In fast allen anderen Ländern endet die Zinsbindung nach zehn oder fünfzehn Jahren – was danach kommt, weiß heute niemand.

Was vor dem Antrag erlaubt ist – und was nicht

Als Beginn des Vorhabens gilt der erste Spatenstich oder der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Planung, Bodenuntersuchung und der Grundstückskauf gelten ausdrücklich nicht als Beginn und sind vorher erlaubt. Einen Handwerkervertrag dürfen Sie ausnahmsweise auch vorher schließen – aber nur mit einem Rücktrittsrecht für den Fall, dass die Förderung ausbleibt, und nur, wenn Ihnen durch den Rücktritt keine Kosten entstehen. Gearbeitet werden darf trotzdem erst nach der Zusage.

Den Tilgungszuschuss nicht vergessen

Er muss zusammen mit dem Förderantrag beantragt werden. Nachgereicht wird er nicht – und er ist je nach Kinderzahl und Energiestandard bis zu 20 Prozent der Summe wert.

Wenn sich Ihre Pläne ändern

Die zehnjährige Bindung an die Selbstnutzung ist kein Formfehler, den man später ausbügelt. Wer vorher verkauft oder vermietet, muss das mit der SIKB klären – im ungünstigen Fall wird die Förderung zurückgefordert.

Was kommt für Sie zusammen?

Der Rechner nimmt Ihre Zahlen und zeigt, was der Bund höchstens zahlt – aufgeschlüsselt nach jedem Bonus.

Ausrechnen

Wohin Sie sich wenden

Förderbank
Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Telefon
0681 30 33 333

Ein Anruf vor der Planung klärt in zehn Minuten, was keine Übersicht leisten kann: ob Ihr Vorhaben in das Programm passt.

Dazu kommt der Bund

Das Landesprogramm ersetzt die Bundesförderung nicht, es ergänzt sie. Liegen aber Bundesmittel auf denselben Kosten, ist bei 60 Prozent Schluss. Was sich für Sie am besten rechnet, hängt am Einzelfall.

Was der Bund zahlt

Woher diese Angaben stammen

Merkblatt der SIKB, Stand Juni 2026, im Volltext geprüft am 23. August 2026.

Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Die Förderbanken entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Stand des Bereichs: 23.08.2026. Ein Angebot der LCW Haustechnik GmbH, Bergisch Gladbach.