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Gasheizung

Schornsteinfeger bei der Gasheizung

Wie oft muss der Schornsteinfeger zur Gasheizung kommen?

Das hängt von der Bauart ab. Holt Ihr Gerät die Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum, wird einmal im Kalenderjahr überprüft. Geräte mit eigener Luftzufuhr von außen werden nur jedes zweite Jahr geprüft. Mit selbstkalibrierender Regelung genügt sogar jedes dritte Jahr.

Was die Verordnung vorgibt

Die Intervalle stehen nicht im Ermessen des Schornsteinfegers. Sie sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegt, Anlage 1. Für gasförmige Brennstoffe gilt: Eine raumluftabhängige Feuerstätte wird einmal im Kalenderjahr überprüft. Eine raumluftunabhängige Feuerstätte einmal in jedem zweiten Kalenderjahr. Dasselbe gilt für raumluftabhängige Brennwertgeräte an einer Abgasanlage für Überdruck. Verfügt die Anlage über eine selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung, genügt einmal in jedem dritten Kalenderjahr.

Warum die Bauart den Unterschied macht

Raumluftabhängig heißt: Das Gerät nimmt die Verbrennungsluft aus dem Raum, in dem es steht. Dann kommt es darauf an, dass genug Luft nachströmt und die Abgase sicher abziehen. Raumluftunabhängige Geräte holen ihre Luft über eine eigene Leitung von außen. Der Raum spielt dabei keine Rolle mehr, das Risiko ist geringer, und deshalb ist das Intervall länger.

Was dabei gemessen wird

Bei der Überprüfung wird unter anderem der Kohlenmonoxidanteil im Abgas bestimmt. Die Verordnung nennt eine klare Grenze: Im unverdünnten, trockenen Abgas dürfen 1.000 ppm nicht überschritten werden. Wird der Wert überschritten, ist spätestens nach sechs Wochen eine Wiederholungsprüfung fällig.

Schornsteinfeger und Wartung sind zweierlei

Diese Überprüfung ersetzt keine Wartung. Der Schornsteinfeger prüft hoheitlich, ob die Anlage sicher betrieben wird. Die Wartung durch den Fachbetrieb hält das Gerät funktionsfähig und wirtschaftlich. Beides hat einen anderen Zweck, beides ist nötig, und der Schornsteinfeger darf die Wartung nicht ersetzen.

Sie haben ein konkretes Problem?

Dieser Artikel erklärt Zusammenhänge. Ob Sie bei Ihrer Anlage selbst etwas prüfen dürfen, hängt vom Einzelfall ab – das grenzt die geführte Diagnose ein und sagt Ihnen klar, wo die Selbsthilfe endet.

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Quelle und Stand

Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) – Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 Anlage 1, Nummern 3.1 bis 3.5 Abgerufen am 2026-08-13

Herausgeberin: LCW Haustechnik GmbH, Bergisch Gladbach · Dieser Artikel erklärt Zusammenhänge und ist keine Reparaturanleitung.