Warum Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden
Warum wird bei der Heizkostenabrechnung nicht alles nach Wohnfläche verteilt?
Die Heizkostenverordnung schreibt es vor. Mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Kosten werden nach dem gemessenen Verbrauch verteilt. Der Rest wird nach Wohn- oder Nutzfläche umgelegt. So zahlt jeder Haushalt einen Teil nach eigenem Verhalten.
Die Grundregel
Bei einer gemeinsamen Heizung für mehrere Wohnungen gilt eine feste Spanne.
Die Verordnung nennt mindestens 50 vom Hundert und höchstens 70 vom Hundert.
Dieser Anteil wird nach dem gemessenen Wärmeverbrauch verteilt.
Der verbleibende Anteil wird nach Wohnfläche, Nutzfläche oder umbautem Raum umgelegt.
Warum nicht alles nach Verbrauch geht
Ein Teil der Wärme entsteht unabhängig vom Verhalten der Bewohner.
Rohre geben Wärme ab, und Wohnungen wärmen sich gegenseitig mit.
Eine Wohnung im Dachgeschoss verliert mehr Wärme als eine in der Mitte des Hauses.
Deshalb sieht die Verordnung einen festen Anteil nach Fläche vor.
Welche Kosten in die Abrechnung gehören
Die Verordnung zählt die umlegbaren Kosten auf.
Dazu gehören der Brennstoff und der Strom für die Anlage.
Hinzu kommen Bedienung, Wartung, Reinigung und regelmäßige Prüfungen.
Auch die Kosten für die Verbrauchserfassung, die Eichung der Geräte und die Abrechnung selbst zählen dazu.
Wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wird
Für diesen Fall enthält § 12 der Verordnung ein Kürzungsrecht.
Nutzer können ihren Anteil um 15 Prozent kürzen, wenn die Abrechnung gegen die Verordnung verstößt.
Weitere 3 Prozent kommen hinzu, wenn vorgeschriebene fernablesbare Geräte fehlen.
Zwischen einzelnen Eigentümern und der Eigentümergemeinschaft gilt dieses Recht nicht.
Sie haben ein konkretes Problem?
Dieser Artikel erklärt Zusammenhänge. Ob Sie bei Ihrer Anlage selbst etwas prüfen dürfen, hängt vom Einzelfall ab – das grenzt die geführte Diagnose ein und sagt Ihnen klar, wo die Selbsthilfe endet.
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Quelle und Stand
Heizkostenverordnung (HeizkostenV), § 7 – Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme § 7 Absätze 1 und 2; Kürzungsrecht § 12 Absatz 1 Abgerufen am 2026-08-13
Fachlich geprüft von Marius Wiegmann, LCW Haustechnik GmbH, 2026-08-13 · Herausgeberin: LCW Haustechnik GmbH, Bergisch Gladbach · Dieser Artikel erklärt Zusammenhänge und ist keine Reparaturanleitung.